Hintergrund dieser Neufassung ist eine Forderung der 89. Gesundheitsministerkonferenz nach mehr Sicherheit für Patienten. Die Gesundheitsminister der Länder waren der Auffassung, dass die Anforderungen an die Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht mehr ausreichend den Qualitätserfordernissen und dem Schutz der Patienten genügen. Die neuen Leitlinien sollen nun dieser Forderung Rechnung tragen und zum einen den Patientenschutz verbessern und zum anderen bessere Voraussetzungen für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfung schaffen.
Ziel der Impulse-Ausbildung zur/zum Heilpraktiker/in ist die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung, in der nachzuweisen ist, dass von Ihnen als Anwärter/in keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder die Ihrer Patientinnen und Patienten ausgeht!
Selbstverständlich richten wir unseren Unterrichtsaufbau und die Unterrichtsinhalte an den neu gefassten Richtlinien aus. So musste Impulse e.V. aufgrund der Erweiterung und Vertiefung der neuen Leitlinien den Lehrgang "Heilpraktiker/in" durch das Bundesinstitut für Berufsbildung neu überprüfen und erneut von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zulassen. Die angesetzte Überprüfung hat nun ergeben, dass der Impulse-Lehrgang alle neuen Themen ausführlich, klar strukturiert und gut verständlich darstellt.
Zusammenfassend lässt sich folglich sagen, dass unser Lehrgang den Anforderungen der neuen bundeseinheitlichen Leitlinien uneingeschränkt und vollumfänglich erfüllt und weiter zugelassen bleibt.
Den Text der neuen Leitlinien finden Sie hier:
https://www.bundesanzeiger.de
Studierendenberatung
Telefon: 0202 73954-E-Mail: info@impulse-schule.de
Rubensstraße 20a, 42329 Wuppertal
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