Frage 1: „Welchen Vorteil habe ich, wenn ich mit den Krankenkassen zusammen arbeite?“
Bei Präventionskursen, die durch die Krankenkasse gefördert werden, müssen Versicherte nur anteilig Kosten für das Kursangebot übernehmen und in manchen Fällen bekommen sie diese sogar vollständig erstattet. Als Kursanbieter/in können Sie so neben selbstzahlenden Klient/inn/en auch diejenigen ansprechen, die die Kosten für eine Präventionsmaßnahme selbst nicht aufbringen können und/oder durch ihre gesetzliche Krankenversicherung (anteilig) begleichen lassen.
Frage 2: „Welche Präventionskurse werden von den Krankenkassen im Entspannungsbereich gefördert?“
Der Gesetzgeber hat in §§ 20 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschrieben, dass die Krankenkassen „Leistungen zur primären Prävention vorsehen“ sollen, die „den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen“ (s. Leitfaden Prävention, S. 8.) Durch dieses Gesetz haben die Krankenkassen also die gesetzliche Aufgabe, Ausgaben für Leistungen der Gesundheitsprävention ihrer Versicherten zu tätigen.
In dem so genannten „Leitfaden Prävention“ hat der GKV-Spitzenverband zusammen mit den Krankenkassen Handlungsfelder definiert, in welchen Maßnahmen gefördert werden, die Versicherte dabei unterstützen, „Möglichkeiten einer gesunden, Störungen und Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung auszuschöpfen“ (s. Leitfaden Prävention, S. 41.) . Dies sind in dem Handlungsfeld Stressmanagement folgende Maßnahmen:
- Zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
- Zur (therapeutischen) Förderung von Entspannung
Frage 3: „Welche Qualitätskriterien müssen Kursanbieter/innen von Stressmanagementkursen erfüllen?“
Grundsätzlich fördern die Krankenkassen nur Maßnahmen im Bereich Stressmanagement von Anbieter/inne/n mit nachfolgenden Qualifikationen:
3.1 Anbieter/innen-Qualifikation bei Maßnahmen zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen:
Kursanbieter/innen müssen über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss verfügen, wie z.B. als
- „Psychologin/Psychologe (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor),
- Pädagogin / Pädagoge (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Staatsexamen),
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge sowie Sozialarbeiter/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor),
- Sozialwissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor),
- Gesundheitswissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) sowie
- Ärztin/Arzt
3.2 Anbieter/innen-Qualifikation bei Maßnahmen zur (therapeutischen) Förderung von Entspannung:
Kursanbieter/innen müssen entweder über die bei 3.1 genannten Qualifikationen verfügen und/oder folgenden staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss nachweisen, z.B. als:
- „Sportwissenschaftler/in (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
- Sport- und Gymnastiklehrer/in
- Physiotherapeut/in, Krankengymnasti/in,
- Ergotherapeut/in,
- Erzieher/in,
- Gesundheitspädagogin/Gesundheitspädagoge (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
"Nachweis einer entsprechenden Qualifikation als Trainingsleiterin/Trainingsleiter im jeweiligen Verfahren im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht".
Diese 32 Präsenzstunden können Interessierte zum Beispiel mit dem Impulse-Lehrgang "Entspannungstrainer/in" (27 Präsenzstunden in beiden Verfahren) und zusätzlich einer Fachfortbildung im jeweiligen Verfahren (AT oder PM) nachweisen. Impulse e.V. bietet beispielsweise die Fachfortbildung Autogenes Training für Kinder an.
Die zitierten Qualifikationskriterien finden Sie
ausführlich in Kapitel 5 des Leitfadens Prävention.
Frage 4: „Wo kann ich prüfen
lassen, ob ich die Qualitätskriterien des Leitfadens erfülle?“
Die Prüfung erfolgt in der Regel durch die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP).
Diese prüft und zertifiziert im Auftrag der meisten gesetzlichen Krankenkassen „kostenlos und innerhalb von 10 Tagen“, ob Sie
und Ihr Kursangebot die notwendigen Qualitätskriterien gemäß des Leitfadens Prävention
erfüllen. Dies geht in drei Schritten online unter https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de.
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