- "In fast allen Bundesländern wird die so genannte 1.000-Euro-Grenze aufgehoben. Prämiengutscheine können dort ab dem 1. Juli 2017 auch für Weiterbildungen [...] über 1.000 Euro eingesetzt werden. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 % der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro".
- "Auch Personen unter 25 Jahren können jetzt einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher als 20.000 Euro (40.000 bei gemeinsamer Veranlagung) liegt."
- "Jetzt können auch Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten."
Alle Neuerungen finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums unter: http://www.bildungspraemie.info/de/was-aendert-sich-.php
Hier können Sie in einem "Vorab-Check" prüfen, ob Sie eine Prämiengutschein erhalten können: http://www.bildungspraemie.info/de/vorab-check-23.php
Und eine Bildungsberatungsstelle in Ihrer Nähe, die Bildungsprämien ausstellt, finden Sie mit der Beratungsstellensuche:
http://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php
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