Mittwoch, 21. Mai 2014

Ausbildungen: Staatlich anerkannt oder staatlich zugelassen?

Das deutsche Ausbildungssystem bietet sehr vielfältige Ausbildungsarten, so dass Interessierten eine Einordnung nicht selten schwer fällt. Um Ihnen den Unterschied zwischen staatlich anerkannten, ungeregelten und zertifizierten Ausbildungen aufzuzeigen, hier ein Überblick:

Staatlich bundeseinheitlich anerkannt:
Zum einen gibt es die etwa 330 typischen Ausbildungs-/Lehrberufe in Deutschland, in denen die Ausbildungen in Betrieben und in der Berufsschule erfolgen, wie beispielsweise für den Beruf Augenoptiker/in oder Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter. Dies sind staatlich anerkannte Berufsausbildungen, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes vom Bund und den einzelnen Bundesländern erfolgen. Berufsbezeichnung, Dauer sowie Inhalte der Ausbildung und die Prüfungsanforderungen sind hier bundeseinheitlich geregelt.

Staatlich je nach Bundesland anerkannt:
Ausbildungen, die staatlich anerkannt an Berufsfachschulen absolviert werden können, sind meist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Berufsfachschulen bieten sowohl teilqualifizierende Bildungsgänge an, die einen Teil der Berufsausbildung (z.B. die Fachoberschulreife) ausmachen, aber auch vollqualifizierende Bildungsgänge mit Berufsabschluss, wie z.B. der Beruf Diätassistent/in.

Staatlich ungeregelt:
Neben diesen Berufen und dem klassischen Studium gibt es eine große Zahl weiterer Berufe, für die es keine staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsregelungen gibt – bei denen also eine staatliche Anerkennung der Ausbildung nicht gegeben ist. Hierzu zählen auch viele Berufe im Gesundheits- und speziell im Präventionsbereich, die sich nicht als Ausbildungs-/Lehrberufe eignen.

Staatlich zugelassene Fernlehrgänge:
Wer für staatlich ungeregelten Berufe Fernlehrgänge anbietet, muss diese zuerst von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) staatlich prüfen lassen. Das wird durch das Fernunterrichtsschutzgesetz bestimmt. Im Rahmen dieses staatlichen Zulassungsverfahrens stellt ein unabhängiger Gutachter unter anderem sicher, dass nach erfolgreichem Abschluss eines Lehrgangs, die Teilnehmer/innen fähig sind, eine Berufstätigkeit im entsprechenden Berufsfeld auszuüben. Die Aus- und Weiterbildungen von Impulse e.V. sind somit auch nicht staatlich anerkannt (weil nicht einheitlich in Deutschland geregelt), jedoch staatlich geprüft und zugelassen. Auf diese Weise können Sie nach Lehrgangsabschluss eine qualitativ hochwertige Ausbildung nachweisen, bei der das Lehrgangsziel, das Lehrgangskonzept (inkl. Studienmaterialien und Präsenzphasen) staatlich begutachtet wurde. Die Zulassungsnummer der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) wird auch auf Ihren Abschlussdokumenten ausgewiesen.

Wenn Sie sich unverbindlich einen Eindruck über unsere staatlich geprüften und zugelassenen Fernlehrgänge machen möchten, können Sie hier unser aktuelles Informationsmaterial anfordern.

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