Der Leitfaden regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen bestimmte Präventionskurse von
Krankenkassen gefördert werden können.
Neu ist, dass von der fast durchgängig geforderten
Basisqualifikation Hochschulabschluss abgerückt wird. Nunmehr wird gefordert:
- Grundqualifikation: Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss im jeweiligen Fachgebiet (Handlungsfeld)
- Zusatzqualifikation: Spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung
Damit wird es
Personen mit staatlich geregelten Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen erleichtert, ihre
Präventionskurse in den genannten Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum
als förderungsfähig anerkennen zu lassen. Nicht verändert hat sich allerdings der bürokratische Aufwand. In der Regel ist immer noch eine Anerkennung des Kurses bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (
https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de) sowie nach Anerkennung bei den Kursen die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und Verpflichtungserklärungen des Anbieters. Den Leitfaden Prävention finden Sie über das entsprechende Stichwort in den Suchmaschinen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen